Meine Qualifikation
10 Jahre Berufserfahrung in Kanzleien
Als geprüfter Rechtsfachwirt verfüge ich über eine der höchsten Qualifikationen im nicht-anwaltlichen Kanzleibereich. Rechtsfachwirte sind spezialisierte Fachkräfte mit vertieftem Wissen in Recht, Organisation, Personalführung und Kanzleimanagement.
Wir verbinden juristisches Verständnis mit organisatorischem Können – und übernehmen auch komplexe Abläufe rechtssicher, eigenständig und effizient.
Die Fortbildung zum Rechtsfachwirt setzt eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten und mehrjährige Berufspraxis voraus. Die Prüfung durch die Rechtsanwaltskammern umfasst unter anderem:
- Zivilrecht, Familienrecht, Verfahrensrecht,
- Vollstreckungsrecht (ZV, InsO) und strategisches Forderungsmanagement,
- Kostenrecht (RVG, GKG, Auslagen),
- Arbeitsrecht (BBiG bis TzBfG),
- Büroorganisation und Personalführung.
Im Unterschied zur klassischen Fachangestelltenrolle qualifiziert mich dieser Abschluss zur eigenverantwortlichen Bearbeitung juristischer Aufgaben – etwa bei der Vorbereitung von Klagen, strategischen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, PKH-Anträgen oder Streitwertanalysen.
Kurz: Ich entlaste Sie nicht nur im Alltag – ich verschaffe Ihnen Luft für das Wesentliche.
Meine Erfahrung und Qualifikation sind das Fundament meines Angebots: strukturiert, fundiert, praxisnah.
Der Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ ist auf DQR-Stufe 6 (Deutscher Qualifikationsrahmen) eingestuft.
