Meine Qualifikation

10 Jahre Berufserfahrung in Kanzleien

Als geprüfter Rechtsfachwirt verfüge ich über eine der höchsten Qualifikationen im nicht-anwaltlichen Kanzleibereich. Rechtsfachwirte sind spezialisierte Fachkräfte mit vertieftem Wissen in Recht, Organisation, Personalführung und Kanzleimanagement.

Wir verbinden juristisches Verständnis mit organisatorischem Können – und übernehmen auch komplexe Abläufe rechtssicher, eigenständig und effizient.

Die Fortbildung zum Rechtsfachwirt setzt eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten und mehrjährige Berufspraxis voraus. Die Prüfung durch die Rechtsanwaltskammern umfasst unter anderem:

  • Zivilrecht, Familienrecht, Verfahrensrecht,
  • Vollstreckungsrecht (ZV, InsO) und strategisches Forderungsmanagement,
  • Kostenrecht (RVG, GKG, Auslagen),
  • Arbeitsrecht (BBiG bis TzBfG),
  • Büroorganisation und Personalführung.

Im Unterschied zur klassischen Fachangestelltenrolle qualifiziert mich dieser Abschluss zur eigenverantwortlichen Bearbeitung juristischer Aufgaben – etwa bei der Vorbereitung von Klagen, strategischen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, PKH-Anträgen oder Streitwertanalysen.

Kurz: Ich entlaste Sie nicht nur im Alltag – ich verschaffe Ihnen Luft für das Wesentliche.

Meine Erfahrung und Qualifikation sind das Fundament meines Angebots: strukturiert, fundiert, praxisnah.

 

Der Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ ist auf DQR-Stufe 6 (Deutscher Qualifikationsrahmen) eingestuft.

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